Der richtige Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug sollte sorgfältig geplant sein.
Gegen Ende der Oldtimersaison bietet es sich an, den Versicherungsschutz seines „Schätzchens" neu zu überprüfen. Eine Reihe von Versicherungen bietet dabei spezielle Oldtimertarife an. Diese sind nicht nur meistens erheblich günstiger als die normalen Kfz-Tarife, sondern gehen auch bei den Konditionen auf die besonderen Bedürfnisse von klassischen Fahrzeugen ein. So werden beispielsweise Vandalismusschäden mit abgedeckt oder das Fahrzeug ist im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung trotz Abmeldung weiterversichert. Über die genauen Bedingungen und Konditionen informieren Sie gerne die einzelnen Versicherungen. Ein Vergleich lohnt sich! Doch Vorsicht, über den reinen Prämienvergleich sollten die darin enthaltenen Leistungen nicht übersehen werden. Die zeitraubende Lektüre der Versicherungsbedingungen schützt später vor unangenehmen Überraschungen.
Macht ein Gutachten Sinn?
Viele Gesellschaften verlangen oder empfehlen bei der Versicherung von klassischen Fahrzeugen ein Wertgutachten. Manche Kunden stellen sich aber die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens.
Wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens ist die Ermittlung des Fahrzeugwertes, der die Grundlage zur Prämienberechnung bildet. In einem Gutachten wird für Ihr Fahrzeug der Wert von einer neutralen Stelle ermittelt und dokumentiert. Anders als das Ablesen von Preisen aus irgendwelchen Tabellen kann hierbei auf wertbeeinflussende Besonderheiten des Fahrzeuges eingegangen werden. Dies bedeutet für Sie ein Plus an Sicherheit, sowohl beim Vertragsabschluß, als auch bei eventuellen späteren Schadensansprüchen.
Oldtimerversicherung und Historisches Kennzeichen - zwei Paar Schuhe ?
Oft wird die Zulassung als Oldtimer nach § 21c StVO, das so genannte H-Kennzeichen, in Zusammenhang mit der Oldtimerversicherung gebracht. Dies ist aber nicht richtig. Weder ist das H-Kennzeichen Bedingung für den Abschluss einer Oldtimerversicherung, noch gibt es hierfür besondere Tarife. Die Prämiengestaltung der Versicherer orientiert sich vielmehr an Fahrzeugalter, Wert und Leistung der Klassiker.
Lediglich auf die Höhe der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer wirkt sich diese Form der Zulassung aus. So sind 191,73 € im Jahr an Steuern zu zahlen, egal wie groß Hubraum oder kW-Zahl des Fahrzeuges sind. Grundvoraussetzungen zur Vergabe des historischen Kennzeichens sind u.a. eine mehr als dreißig Jahre zurückliegende Erstzulassung und ein originaler, erhaltenswerter Zustand des Fahrzeuges.
veröffentlicht am 14.03.2003 mit freundlicher Genehmigung von:
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